Warum ein Vergabeverfahren?
Alle Auftraggeber der öffentlichen Einrichtungen sind nach dem Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), welches auf Basis der europäischen Verordnungen zum Government Procurement Agreement (GPA) angepasst wurde. Demnach sind alle Waren und Dienstleistungen ab einer gewissen Auftragshöhe über das EU-Amtsblatt für Veröffentlichung auszuschreiben und unterliegen den dortigen Regeln. Für die Beschaffung von Arzneimitteln ist es möglich, dies über eine Einkaufsorganisation gebündelt darzustellen.
Wo wird veröffentlicht?
Die Veröffentlichung der Aufträge erfolgt im EU-Amtsblatt des Amtes für Veröffentlichungen. Die elektronische Abbildung ist tenders electronic daily (TED).
Wie wird veröffentlicht?
Es gibt auf der dazu bereitgestellten Homepage der europäischen Union für alle Varianten des abzubildenden Verfahren Onlineformulare, mit deren Hilfe man seine Ausschreibungen oder Meldungen platzieren kann. Dies ist bei wenigen Meldungen ausreichend, jedoch ist die Eingabe mühsam und die Nachverfolgung ebenfalls. Die EU bietet die Möglichkeit, Auftragsdaten elektronisch über ein XML-Format zu transferieren. Um diese Möglichkeit zu nutzen muss man ein mehrstufiges Qualifizierungsverfahren durchlaufen, in dem sicher gestellt wird, dass man zu einer qualitativen und fehlerfreien Übertragung in der Lage ist. Hat man diese Qualifizierung durchlaufen, darf man als eSender an die Auftragsplattform senden und kann die Rückmeldungen elektronisch abfragen.